Abgabenrecht

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht besitzt (u.a.) besondere Kenntnisse im Abgabenrecht. Dieses betrifft v.a. Folgen von Erschließungsmaßnahmen, egal ob es um Straßen oder Leitungen (Wasserversorgung und Entwässerung) geht. Deshalb bestehen Verknüpfungen mit dem Öffentlichen Baurecht, dem Straßen- und Wegerecht und dem Wasserrecht.

Das Abgabenrecht hat deshalb auch seine eigenen Gesetze: für Erschließungsbeiträge das Baugesetzbuch (BauGB), für Ausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge sowie Benutzungsgebühren das Kommunalabgabengesetz (KAG); dort sind auch Fremdenverkehrsbeitrag und Kurbeitrag geregelt. Für Verfahrensfragen verweist es im Wesentlichen auf die Vorschriften der Abgabenordnung; subsidiär gilt das (Bayerische) Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).

Da Nutzung, Zuschnitt und Erschließung eines Grundstücks maßgeblichen Einfluss auf die Höhe eines Beitrags haben, kommt es oft darauf an, rechtzeitig (fach-) anwaltlichen Rat einzuholen, um keine Gestaltungsmöglichkeiten zu versäumen. Dieser kann auch den richtigen Rat zur Beantwortung der Frage geben, ob und ggf. welcher Rechtsbehelf einzulegen ist, sobald ein Beitragsbescheid (oder Gebührenbescheid) zugestellt wurde. Im Bereich des Kommunalabgabenrechts ist nämlich auch in Bayern – neben der Klage – noch (fakultativ) der Widerspruch zulässig, der in den meisten anderen Bereichen (mit Gesetz vom 22.6.2007) entfallen ist.

Geht es schließlich doch zu Gericht, ist (nicht der Finanzrechtsweg, sondern) der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Für die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern ist in erster Instanz das Verwaltungsgericht Regensburg zuständig. In zweiter Instanz entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München (und auswärtigen Senaten in Ansbach), als Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Meistens geht der Instanzenzug jedoch nicht über Bayern hinaus, da das Kommunalabgabenrecht in der Regel nicht revisibles Landesrecht darstellt. Umso wichtiger erscheint es, frühzeitig (fach-) anwaltlichen Rat einzuholen.