Erbrecht

Das 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt mit über 450 Paragraphen das „Erbrecht“, wobei sich auch an anderer Stelle des Gesetzes relevante Regelungen finden, nicht zuletzt im Erbschaftsteuergesetz.

Da das Thema „erben“ mit dem Tod eines nahestehenden Menschen zu tun hat, wird es gerne vertagt. Wobei gerade noch zu Lebzeiten vernünftige und kostensparende Regelungen im Wege eines Testaments oder Erbvertrags getroffen werden können. Bei der Gestaltung von komplexen Lösungen hilft der in Erbrecht erfahrene Anwalt. Aber auch durch die Anordnung einer „Testamentsvollstreckung“ lassen sich oft absehbare Konflikte entschärfen.

Die Regelungen über „Erbausschlagung“ und „Pflichtteilsrecht“ sind meist für den juristischen Laien sehr komplex, gravierende Fehler können begangen werden. Vor und nach dem Erbfall ist daher anwaltliche Hilfe dringend angeraten.