Mietrecht

Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besitzt besondere Kenntnisse im zivilen Miet- und Pachtrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht und den mietrechtlichen Nebengesetzen wie z. B. das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG), das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Preisklauselgesetz (PreisKlG), das Wohnungsbauförderungsgesetz (WoFG), das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und vieles mehr.

Das Mietrecht ist seit der Mietrechtsreform weitgehend in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden. Es gibt jedoch nach wie vor zahlreiche Regelungen, die nicht in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurden, wie z. B. die Heizkostenverordnung (HKVO), das Erbbaurechtsfolgegesetz (ErbbauRG), das Dauerwohnrecht (§ 37 WEG) sowie vollstreckungsrechtliche und prozessuale Sondervorschriften (z. B. §§ 29 a, 93 b, 257, 308, 721 ZPO) und Vorschriften der Auswirkung der Zwangsvollstreckung und Insolvenz auf Mietverhältnisse (§ 57 a ZVG, §§ 108 f. InsO) und das öffentliche Wohnungsrecht (II. WohnbauG, WoBindG, NMV, II. BV).

Die Beratung in Mietsachen ermöglicht einen Einblick in die zahlreichen einschlägigen zivil- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften und durch entsprechende Vertragsgestaltung die Vermeidung vieler Rechtsstreitigkeiten. Auch während eines Mietverhältnisses sind z. B. bei der Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten), der Durchführung von Mieterhöhungen, der Tragung von Instandhaltungskosten oder der Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen zahlreiche formal- und materiellrechtliche Vorschriften zu beachten. Besondere Probleme wirft oft auch die Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der Modalitäten der Rückgabe und des Zustandes der Mietsache bei Rückgabe sowie die Räumungsvollstreckung auf.

Zu klären ist auch, welches Gericht als Eingangsgericht zuständig ist (Landgericht/Amtsgericht).