Prüfungsrecht

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht besitzt (u. a.) besondere Kenntnisse im Prüfungsrecht. Das Prüfungsrecht erlangt seine Bedeutung vor allem im Bereich berufsbezogener Prüfungen, aber auch im schulrechtlichen Bezug. Beispiele unserer täglichen Praxis sind Fälle im Hochschulprüfungsrecht (Bachelor- und Masterstudiengänge, I. und II. Staatsexamen), Prüfungen der Handwerksberufe (Meisterprüfungen) oder anderer Berufsgruppen, beispielsweise die der Kranken- und Altenpflege, der Heilpraktiker oder auch der Kaminkehrer. Im schulrechtlichen Bereich spielt Prüfungsrecht vor allem bei Versetzungsentscheidungen, Entscheidungen über das Bestehen oder die Verlängerung der Probezeit und natürlich bei der Abschlussprüfung, beispielsweise dem Abitur eine große Rolle.

Das Prüfungsrecht findet – nach zwei grundlegenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.04.91 (1 BvR 419/89, 213/83 = BVerfGE 84, 34, 1 BvR 1529/84, 138/87 = BVerfGE 84, 59) – in den Grundrechten der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) seine Grundlage Die vielfach geäußerte Annahme, man könne sich gegen als ungerecht empfundene Prüfungsentscheidungen nicht wehren, ist deshalb falsch. Prüfer unterliegen nicht nur dem Willkürverbot, vor allem muss eine Prüfung und deren Verlauf, aber auch deren Bewertung kontrollierbar, d. h. transparent sein. Häufig finden sich bereits hier ganz erhebliche Dokumentations- und Begründungsmängel. Neben allgemeinen Rechtsgrundsätzen (beispielsweise dem Verbot, sachfremde Erwägungen anzustellen) gilt vor allem, dass Richtiges nicht als falsch gewertet werden darf. Dabei gilt als richtig auch „Vertretbares“, was vielen Prüfern nicht geläufig ist.

Obwohl also der Überprüfungsbereich der Gerichte deutlich eingeschränkt ist und den Prüfern stets ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum bleibt, lohnt es sich häufig, Prüfungsergebnisse gerichtlich anzugreifen. Rechtsschutzziel ist dabei entweder, die Prüfung als bestanden feststellen zu lassen, eine Wiederholung der Prüfung anzustreben oder wenigstens eine ermessensfehlerfreie neue Bewertung der Prüfung zu erreichen. Hierfür steht neben dem verwaltungsinternen Kontrollverfahren auch der Rechtsweg offen. Neben Fristen, die die einzelnen Prüfungsordnungen vorsehen, gilt allgemeines Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht, so dass ihr geeigneter Ansprechpartner hier der auf Prüfungsrecht spezialisierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist.

Auch das Verwaltungsgericht in Regensburg befasst sich regelmäßig mit Prüfungsrecht. Der Hochschulstandort Regensburg mit seinen drei Hochschulen und zahlreichen weiteren Schulen und Institutionen und der Umstand, dass das Verwaltungsgericht Regensburg als einziges bayerisches Verwaltungsgericht für zwei Regierungsbezirke zuständig ist, bringt es mit sich, dass prüfungsrechtliche Fragen vor Gericht nicht selten diskutiert werden. In zweiter Instanz entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München, als Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.