Strafrecht

Die Kanzlei Schlachter und Kollegen befasst sich als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei regelmäßig auch mit strafrechtlichen Fragestellungen. Eine besondere Rolle spielt dabei das Umweltstrafrecht, welches wegen des Grundsatzes der Verwaltungsaktsakzessorietät streng vom Verwaltungsrecht abhängt. In Fragen des Umweltstrafrechts empfehlen sich deshalb Kenntnisse im Strafrecht und im Verwaltungsrecht, weshalb ihnen in diesen Fragestellungen 
RA Dr. Ruckdäschel (der im Strafrecht promoviert hat) als Fachanwalt für Verwaltungsrecht gern zur Verfügung steht. Andere strafrechtliche Problemfelder deckt die Kanzlei ebenso ab vom Führerscheinentzug (auch hier ist das Strafrecht unter dem verwaltungsrechtlichen Blinkwinkel zu sehen, weil das Fahrerlaubnisrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist) bis zu allgemeinen strafrechtlichen Fragen. Hier ist nicht selten ein dienstrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Bezug von Belang, wenn es um Straftaten im Amt oder in Bezug auf das Arbeitsverhältnis geht, beispielsweise Straftaten wie Betrug und Unterschlagung.

Auch im Zusammenhang mit Nachbarschaftsstreitigkeiten, die oftmals im öffentlichen Recht zu diskutieren sind (Klagen gegen die Nachbarbaugenehmigungen, Grenzstreitigkeiten etc.) tauchen gelegentlich strafrechtliche Fragestellungen auf bis hin zur Erhebung der Privatklage vor dem Strafgericht (einer Art Anklage, die nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der privat beauftragte Rechtsanwalt erhebt).

An der Tagesordnung sind auch Fragen des Verkehrsstrafrechts, für die RA Wolfgang Schlachter gerne zur Verfügung steht. Dabei beraten und vertreten wir nicht nur Beschuldigte, sondern auch Opfer, die oftmals als Nebenkläger im Verfahren aktiv teilnehmen können; gerne übernehmen wir hier die Vertretung der Nebenklage.

Zuständige Gerichte sind im Raum Regensburg die zahlreichen Amtsgerichte als Strafgerichte und in der Stadt Regensburg als zweite Instanz das Landgericht Regensburg. Wir vertreten Sie freilich gern vor jedem Strafgericht in Bayern oder im Bund, die rechtlichen Verfahrensregeln unterscheiden sich hier nicht.