Straßenverkehrsrecht

Millionen von Kraftfahrzeugen bestimmen unser tägliches Leben, wir sind prak­tisch ständig von Verkehr umgeben. Dies führt zwangsläufig zu Verkehrsverstö­ßen, Strafverfahren und Verkehrsunfällen, die trotz ihrer Häufigkeit meist indivi­duell gelagert sind und spezielle Konfliktpotenziale begründen. Neben der zu­treffenden rechtlichen Einordnung des jeweiligen Falls ist ein technisches Verständnis des Unfallgeschehens unabdingbar. Unfallmechanik, Weg-Zeit-Berechnun­gen und die richtige Deutung von Schadensbildern sind unerlässlich, um Mandanten zutreffend zu beraten. Nicht nur Gerichte ziehen Sachverständige zu Rate, auch in der Beratung kann dies erforderlich sein. Dies gilt sowohl für Strafverfahren wie auch für die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen.

Durch die Reform der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg besteht nun erhöhte Gefahr für den Führerschein. Man sollte Ordnungswidrigkeiten mit „Punkten“ nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Auch wenn die meisten Verkehrsunfälle durch Haftpflichtversicherungen abgesi­chert sind, besteht bei den Versicherungen doch die Tendenz, Mitverschuldens­einwände zu erheben oder Schäden der Höhe nach zu bestreiten. Hier ist kom­petenter Rechtsrat erforderlich, da Versicherungen über sachkundige Rechtsab­teilungen verfügen.