Umweltrecht

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht besitzt besondere Kenntnisse im Umweltrecht. Hierzu gehört eine Reihe von Rechtsgebieten, das Immissionsschutzrecht (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG – mit seinen Verordnungen), das Abfallrecht mit dem neu gefassten Kreislaufwirtschaftsgesetz, das schon fast in die Jahre gekommene (seit 1999 existierende) Bodenschutzrecht (Bundesbodenschutzgesetz mit Bundesbodenschutzverordnung, das Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz, welches ebenfalls erst vor kurzem reformiert wurde, sowie zahlreiche weitere Rechtsnormen bis hin zum Umweltschadensgesetz. Das Umweltrecht ist ein weites Feld, mit dem Fachanwälte für Verwaltungsrecht regelmäßig in der täglichen Praxis konfrontiert sind. Wir beraten Unternehmen in Fragen der Abfallentsorgung und – weil die Kanzlei seit Jahrzehnten auf Immobilien- und Baurecht spezialisiert ist – Bauunternehmen wie auch Bauherren, für den Fall, dass Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Schadstoffe (PAK etc.) aufgefunden werden. Zum Beratungsspektrum gehören ebenso Sanierungsverträge, die Abwehr von abfall- oder bodenschutzrechtlichen Beseitigungsanordnungen oder Sanierungsanordnungen.

Zum Umweltrecht gehört auch das Energierecht. Wir beraten und vertreten Projektentwickler im Bereich Windenergie, Biogas und Photovoltaik, vgl. beispielhaft Urteil des VG Bayreuth, oder der Geothermie.

Mit dem öffentlichen Umweltrecht sind oftmals auch zivilrechtliche Fragestellungen verbunden, beispielsweise der bodenrechtliche Gesamtschuldnerausgleichsanspruch oder schlichtweg die Frage, ob ein Grundstückskaufvertrag angefochten werden kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Bodenverunreinigungen oder Altlasten den Grundstückswert (ggf. bis auf Null) mindern. Schadensersatz spielt im Umweltrecht eine immer häufigere Rolle, dazu kommen strafrechtliche Aspekte. Die Gewässerverunreinigung und die Bodenverunreinigung nach dem StGB sind bislang in der Praxis der Staatsanwaltschaft nur stiefmütterlich behandelte Vorschriften, was sich ändern könnte mit zunehmender Sensibilisierung der Gesellschaft gerade im Bereich der Umweltpolitik.

Für Rechtsstreitigkeiten steht hier der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO offen. Das Verwaltungsgericht Regensburg ist als einziges Bayer. Verwaltungsgericht in erster Instanz für zwei Regierungsbezirke zuständig, die Oberpfalz und Niederbayern. In zweiter Instanz entscheidet der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München, als Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.