Familienrecht

Das 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt mit über 400 Paragraphen das „Familienrecht“, darüber hinaus ergänzt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die Regelungen der Zivilprozessordnung.

Auch wenn man bei Familienrecht meist an Scheidung denkt, kann man durch Eheverträge, die richtige Wahl von Güterständen und eine zutreffende Vermögensplanung wirtschaftliche „Katastrophen“ verhindern. Darüber berät schon im Vorfeld der familienrechtlich versierte Anwalt. Sollte es dennoch zur Scheidung kommen, können durch vernünftige Verhandlungen meist wirtschaftlich tragbare Lösungen gefunden werden. Auch bei diesen Verhandlungen hilft der Anwalt.

Da die Bevölkerung immer älter wird gewinnt das Recht der „Vormundschaft“, der „Betreuung“ und der „Pflegschaft“ an Bedeutung. Über die Möglichkeit der „Vorsorgevollmacht“ und deren Ausgestaltung berät der familienrechtlich versierte Anwalt, damit Ärzte, Pfleger und Betreuer klare Anweisungen erhalten, wie sie sich dann in Fällen zu verhalten haben, bei denen der ältere Mensch keine eindeutigen Anweisungen mehr geben kann.