Wohnungseigentumsrecht

Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat besondere Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht (WEG) und dem ebenfalls ins WEG aufgenommenen Dauerwohnrecht sowie dem Wohnungs- und Teilerbbaurecht.

In der Praxis häufig zu klärende Probleme beziehen sich auf die Bereiche bauliche Veränderungen am Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Möglichkeiten der Änderung der Teilungserklärung, die Bestellung und Abberufung des Verwalters, die Notwendigkeit einer Vereinbarung anstatt eines Beschlusses, die Zweckbestimmung eines Wohnungseigentums oder Teileigentums, zweckmäßige und zulässige Regelungen bei der Gemeinschaftsordnung, Fragen des Sondernutzungsrechts, Fragen der Kosten und Lasten, insbesondere der Heizkostenabrechnung.

Weitere Probleme ergeben sich aufgrund der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentumsgemeinschaft im Hinblick auf das Recht Klage zu erheben bzw. der Frage, gegen wen sich die Klage zu richten hat. Eine große Schwierigkeit hierbei ergibt sich oft nach Fertigstellung von Wohnungseigentumsanlagen im Hinblick auf die Abnahme von Gemeinschafts- und Sondereigentum. Darüber hinaus sind verfahrensrechtliche Vorschriften zu beachten, so z. B. die Einhaltung von Fristen bei der Anfechtung von Beschlüssen.