Stiftungsrecht

Unter Stiftung versteht man eine Vermögensmasse, die durch den Stifter für einen von ihm festgelegten Zweck gewidmet ist und die durch diesen Vorgang hervorgegangene Einrichtung, die die Aufgabe hat, mit Hilfe des dazu gewidmeten Vermögens die vom Stifter festgelegten Zwecke dauerhaft zu fördern. Die Ausgestaltung kann vielfältig sein. Durch entsprechende Beratung können maßgeschneiderte „Lösungen“ erarbeitet werden.

Der Gründungsvorgang, die Satzung, die Satzungsorgane, eventuelle Gemeinnützigkeit und steuerliche Auswirkungen müssen den jeweiligen Intentionen des Stifters gerecht werden.

Rechtsanwalt Schlachter ist seit Jahrzehnten Mitglied im Vorstand von verschiedenen Stiftungen und verfügt so auch über die notwendigen praktischen Erfahrungen mit Stiftungen und den damit zusammenhängenden Problemstellungen.