Arbeitsrecht

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht besitzt besondere Kenntnisse in allen Fragen zur unselbständigen/abhängigen Erwerbstätigkeit, wobei regelmäßig auch Abgrenzungsfragen zu beantworten sind (nach wie vor spielt das Thema Scheinselbständigkeit arbeits- und sozialversicherungsrechtlich eine große praktische Rolle).

Täglich befassen wir uns mit verschiedensten Fragen des Individualarbeitsrechts, begonnen bei Fragen zum Inhalt des Arbeitsvertrages und endend bei der Zulässigkeit von Kündigungen. Arbeitsvertragliche Regelungen unterliegen seit einigen Jahren der sogenannten Inhaltskontrolle, d. h. sie werden auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und Rechtsgrundsätzen überprüft. Dies führt nicht selten dazu, dass arbeitsrechtliche Regelungen zulasten der Arbeitnehmer unwirksam sind, was dem rechtlichen Laien freilich auf den ersten Blick nicht bewusst ist und nicht bewusst sein kann. Es empfiehlt sich gerade dann, wenn man das Gefühl hat, benachteiligt zu sein, der Gang zum Anwalt, der eine Reihe von Fragen schon im Rahmen einer Erstberatung beantworten können wird.

Zügiges Handeln ist gefragt, wenn man eine Kündigung erhält. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beträgt drei Wochen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte materielle Ausschlussfrist, es ist bei Fristversäumnis oft kaum noch etwas zu machen. Täglich zu beantworten sind vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Fragen nach Abmahnungen, Lohn- und Gehaltsfragen, Fragen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und des Umgangs damit, sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch von Seiten der Arbeitnehmer. Die Kanzlei Schlachter und Kollegen freut sich, hier schon seit Jahrzehnten mittelständische Betriebe in arbeitsrechtlichen Fragen kontinuierlich beraten zu können, um gerichtliche Auseinandersetzungen weitestgehend im Vorfeld zu vermeiden. Dabei sind Themen wie Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit, Arbeitszeitkonto) und Überstundenregelungen regelmäßig von besonderem Interesse.

Auch das kollektive Arbeitsrecht, das Tarifvertragsrecht und das Recht der Mitbestimmung (Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung in kirchlichen Arbeitsrechtsverhältnissen) spielen eine besondere praktische Rolle. Kenntnisse in diesen Bereichen, gerade im öffentlichen Dienstrecht, gehören zur Spezialmaterie des Arbeitsrechts. Wir beraten in diesem Bereich auch in speziellen beispielsweise personalvertretungsrechtlichen Fragen, Fragen des TV-L und des TVÖD zur Eingruppierung und Rückgruppierung, Fragen zum Abschluss von Dienstvereinbarungen etc.

Zuständig für gerichtliche Auseinandersetzungen ist das Arbeitsgericht Regensburg mit seinen Gerichtstagen in Straubing, Schwandorf, Landshut und Neumarkt, in II. Instanz das Landesarbeitsgericht München.