Verwaltungsrecht

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht besitzt besondere Kenntnisse im öffentlichen Baurecht, im Abgabenrecht, im Umwelt- und im Wasserrecht. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehört auch das Straßen- und Wegerecht, das Beamtenrecht, das Prüfungsrecht mitsamt dem Schul- und Hochschulrecht.

Das Verwaltungsrecht hat deshalb auch seine eigenen Gesetze: neben dem (Bayerischen) Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Baugesetzbuch (BauGB) und Bayerische Bauordnung (BayBO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Im Übrigen kommt es auf das (Bayerische) Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Beamtengesetz (BayBG) und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an.

Die Beratung und Vertretung im Verwaltungsverfahren ermöglicht Verhandlungen mit Behörden auf Augenhöhe; im Verwaltungsprozess schafft sie Waffengleichheit. Da Verfahren vielfach formalisiert sind und nicht nur Rechtsbehelfsfristen vorsehen (die einen Widerspruch oder eine Klage unzulässig machen), sondern auch (materielle) Ausschlussfristen (die zum Rechtsverlust führen), kommt es darauf an, rechtzeitig (fach-) anwaltlichen Rat einzuholen, wenn es darum geht, einen Verwaltungsakt abzuwehren oder zu erlangen. Ähnliches gilt für den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags.

Der Verwaltungsrechtsweg ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz- oder Sozialgerichte) zuständig sind. Das Verwaltungsgericht Regensburg ist als einziges bayerisches Verwaltungsgericht in erster Instanz für zwei Regierungsbezirke zuständig, die Oberpfalz und Niederbayern. In zweiter Instanz entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München, als Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.