Agrarrecht

Das Rechtsgebiet Agrarrecht erfordert u.a. besondere Kenntnisse im allgemeinen Schuldrecht, Jagdrecht, Familien- und ErbrechtArbeitsrecht, Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Umweltrecht, Tierschutzrecht, Steuerrecht und EU- Recht.

Das Agrarrecht umfasst alle Aspekte, welche die Land- und Forstwirtschaft betreffen. Damit betrifft es u.a. alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Nahrungs- und Futtermittel anbauen oder Tierhaltung betreiben. Zudem regelt es alle maßgeblichen Rechtsbeziehungen für forstwirtschaftliche Betriebe. Schließlich gehört auch das Jagdrecht hierzu.

Damit berührt das Agrarrecht nahezu alle Rechtsbereiche. Neben dem traditionellen Landwirtschaftsrecht zählen zum Agrarrecht das Recht der Agrarmärkte, das Recht des ländlichen Raums, das Agrarumweltrecht sowie das landwirtschaftliche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht.

Zum agrarspezifischen Zivilrecht zählen insbesondere alle agrarspezifischen Fragen des besonderen Schuldrechtes, wie z.B. das Landpachtrecht (§ 581 BGB). Auch die Vertragsgestaltung zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträgen inkl. AGB, Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträge und beim Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe erfordern besondere Kenntnisse. Zudem gibt es Besonderheiten beim Familien- und Erbrecht, wie die Gestaltung der Erbfolge und erbrechtlichen Sondervorschriften bei der Übernahme eines Landgutes (§ 2049 BGB). Schließlich ist noch das Arbeitsrecht zu nennen, das gerade bei größeren Betrieben eine nicht untergeordnete Rolle spielt.

Zum agrarspezifischen Verwaltungsrecht zählt zunächst das Recht der Genehmigungsverfahren (z. B. nach dem BImSchG oder dem BauGB). Insbesondere sind hier auch Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe mit den agrarrechtlichen Besonderheiten hinsichtlich erneuerbarer Energien zu nennen. 
Es hat aber darüber hinaus auch seine eigenen Gesetze: So z.B. das Landwirtschaftsgesetz (LwG), das Milch- und Margarinegesetz (MilchMargG), das Düngegesetz (DüngG) i.V.m. der Düngemittelverordnung und der Saatgutverordnung, das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) oder das Bundeswaldgesetz (BWaldG) bzw. Bayerische Waldgesetz (BayWaldG).
Aber auch die Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG), des Tierseuchengesetzes (TierSG) oder des Fischereirechtes (BayFiG) sind für alle Tierhaltungsbetriebe relevant. Ebenso sind das Staatsbeihilfenrecht und Agrarbeihilfenrecht für die landwirtschaftliche Tätigkeit von großer Bedeutung und ermöglichen in einer Vielzahl der Fälle erst die Ausübung der Landwirtschaft. Schließlich gibt es Besonderheiten beim Sozialversicherungsrecht.

Unter das Agrarrecht fällt auch das agrarspezifische Ordnungs- und Strafrecht, z.B. aus dem Naturschutz- oder Tierschutzrecht. 

Auch die europäischen Verträge (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 AEUV) betreffen die Landwirtschaft und den Handel mit Agrarprodukten. Art. 39 AEUV fasst die wichtigsten Ziele der europäischen Agrarpolitik zusammen: Produktivitätssteigerung, Sicherstellung der Versorgung (Versorgungssicherheit), Stabilisierung der Agrarmärkte und Sicherung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Damit sind viele Gesetze, die das Agrarrecht betreffen, bereits durch die Europäische Union geregelt. Zu nennen sind der EG-Vertrag (Landwirtschaft, Umwelt), das EG-Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht und die EU-Verordnungen und Richtlinien.