Baugenehmigungen sind Umweltinformationen. Deshalb muss die Stadt Ausnahmen, die man einer Bauträgergruppe bei einem Bauvorhaben gewährt hat, offenlegen. So sieht das zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung hat weitreichende und grundlegende Bedeutung.
Quelle: regensburg-digital.de, 18.04.2023