Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Inzell unwirksam

Mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 27. Februar 2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einem Normenkontrollantrag gegen die Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Inzell (Landkreis Traunstein) stattgegeben und die Satzung insgesamt für unwirksam erklärt.

Link: vgh.bayern.de