Gesellschaftsrecht

In dem heute komplexer werdenden Wirtschaftsleben spielen Gesellschaften eine immer gewichtigere Rolle. Personengesellschaften wie „GbR“„OHG“ und „KG“ sind von juristischen Personen, der „GmbH“ und „AG“ mit zahlreichen Unterspielarten wie der „Limited“ oder „Unternehmergesellschaft“ (haftungsbeschränkt) zu unterscheiden.

Schon im Gründungsstadium ist daher die Beratung von im Gesellschaftsrecht erfahrenen Juristen und auch Steuerberatern unabdingbar, da nur so die richtige Gesellschaftsform für den beabsichtigten Zweck gefunden werden kann und im Gesellschaftsvertrag Regelungen niedergelegt werden, die mögliche Konflikte gar nicht erst aufkommen lassen. Je nach Risikoträchtigkeit des beabsichtigten Geschäftsmodels sollte der adäquate Gesellschaftstyp gewählt werden. Die Frage der Geschäftsführung kann von der Kapitalbeteiligung getrennt werden. Steuerliche Auswirkungen der jeweiligen Gesellschaftsform sind ebenso zu berücksichtigen, wie die Frage der „Unternehmensnachfolge“.

Schließlich sollten auch Konflikte, die z. B. durch eine Ehescheidung hervorgerufen werden, schon im Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit einem Ehevertrag bedacht werden.

Sollte es trotz eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages zu Streitigkeiten kommen, ist auch hier der Anwalt behilflich, sachgerechte Lösungen zu finden, ohne dass im großen Umfang wirtschaftliche Werte zerschlagen werden.