Antrag auf Berufung gegen das Urteil zum dortigen Erdaushub wurde nun abgelehnt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Regensburger Gleisdreiecks-Streit einen Antrag der Stadtverwaltung auf Berufung abgelehnt. Die Kommune hat die juristische Auseinandersetzung mit dem Bauträger Ferdinand Schmack damit endgültig verloren, da die nun gefallene Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann.
Quelle: Mittelbayerische, 21.09.2023
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