Mit deutlichen Worten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag der Stadt Regensburg abgewiesen. Es ging um den Erdwall der Schmack GmbH im Gleisdreieck. OB und Rechtsreferent glauben dennoch: Man hat alles richtig gemacht.
Quelle: regensburg-digital.de, 25.09.2023
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