Schulrecht, Hochschulrecht

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht besitzt besondere Kenntnisse im Schul- und Hochschulrecht:

Das Schulrecht ist ein seit jeher problematischer und sensibler Bereich, weil hier verschiedene verfassungsrechtlich geschützte Positionen aufeinandertreffen: der Erziehungsauftrag des Staates und Erziehungsauftrag der Eltern, die sich oftmals in ihrem – auch verfassungsrechtlich geschützten – Privatbereich betroffen sehen. Dabei ist es aber nicht so, dass die Schule (sei es die Grundschule, die Mittelschule, die Realschule, das Gymnasium oder auch eine Berufsschule) eine Art „rechtsfreier Raum“ ist. Zwar sind einfache Ordnungsmaßnahmen wie der schulrechtliche Verweis nicht rechtlich überprüfbar, hier kann man allenfalls Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Drastischere Maßnahmen, wie beispielsweise die Androhung der Entlassung oder gar die Entlassung von der Schule sind aber voll gerichtlich überprüfbar. Auch Versetzungsentscheidungen, die Entscheidung über das Bestehen, Nichtbestehen oder die Verlängerung der Probezeit und die Benotung von Abschlusszeugnissen sind rechtlich überprüfbar. Hier überschneidet sich das Schulrecht mit dem Prüfungsrecht. Oft übersehen wird, dass die Schüler und Eltern auch Informationsrechte haben, sie können Akteneinsicht in die Schülerakte (den Schülerbogen) und in Prüfungsarbeiten beanspruchen und im Streitfall auch durch ihren Rechtsanwalt die Akten einsehen. Nicht selten empfiehlt es sich, den Akteneinsichtstermin mit einem klärenden Gespräch zu verbinden um zu verhindern, dass rechtliche Konflikte auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Beim Schulrecht handelt es sich gerade deshalb um eine spezielle Materie, bei der es nicht nur auf die profunde Kenntnis der Rechtslage ankommt, sondern auch auf eine sensible und umsichtige Vorgehensweise.

Das Hochschulrecht ist vor allem wegen der sogenannten Studienplatzklagen (Kapazitätenklagen) bekannt, die vielerorts umworben werden. Derartige Streitsachen betreuen wir nicht.

Unser Schwerpunkt liegt im Hochschulprüfungsrecht und Hochschulpersonalrecht:

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) sowie bei Konkurrentenstreitverfahren (vgl. hierzu auch das Fachgebiet Beamtenrecht, Dienstrecht) im hochschulrechtlichen Bereich, v.a. bei Berufungsverfahren, und sonstigen Fragen des Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) und der Lehr- und Wissenschaftsfreiheit.

Auch beraten und vertreten wir unsere Mandanten – Studierende ebenso wie Lehrende – im Zusammenhang mit prüfungsrechtlichen Fragen der Promotion und Habilitation, aber auch Bachelor und Master.

Wir beraten zudem private Schulen und Hochschulen bei der Gestaltung privater Studienangebote und in Fragen des Prüfungsrechts sowie sonstigen Rechtsfragen.

Im Schul- und Hochschulrecht sind also fast ausschließlich Kenntnisse des Fachanwalts für Verwaltungsrecht gefragt, die einschlägigen Normen bewegen sich fast überwiegend im öffentlichen Recht (Bayer. Hochschulgesetz, das BayEUG, die Schulordnungen GSO, RSO, GrSO etc.). Es ist deshalb regelmäßig der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Das Verwaltungsgericht Regensburg ist als einziges Bayer. Verwaltungsgericht in erster Instanz für zwei Regierungsbezirke zuständig, die Oberpfalz und Niederbayern. In zweiter Instanz entscheidet der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München, als Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.