Nach einem städtebaulichen Wettbewerb wurden der private Investor und die Stadt sich über einen Bebauungsplan einig. Diesen sowie die Wettbewerbsunterlagen möchten Kurt Klein und seine Frau nun einsehen. Nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ist dies auch möglich, wie Klein am vergangenen Mittwoch, 25. Mai, auch das Verwaltungsgericht Recht gab. Klein möchte wissen, inwiefern der geänderte Bebauungsplan dem Wettbewerbsentwurf entspricht.